Ehrenmitglieder sind ehemalige Amtsträger*innen des Kreisschülerrates Mittelsachsen, die sich in besonderer Weise um die Arbeit im Kreisschülerrat verdient gemacht haben. Die Aufnahme eines*einer ehemaligen Amtsträger*in als Ehrenmitglied kann auf Antrag von der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.